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VG Neustadt, 05.12.2002 - 4 K 1429/02 |
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Verfahrensgang
- VG Neustadt - 4K1429/02
- VG Neustadt, 05.12.2002 - 4 K 1429/02
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2003 - 8 A 10429/03
- VG Neustadt, 23.06.2006 - 4 K 466/06
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - VGH N 18/06
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - VGH N 18/06
Gemeinden können sich auf Rückwirkungsverbot berufen
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße verpflichtete das Land mit Urteil vom 5. Dezember 2002 (Az.: 4 K 1429/02.NW), ihr die Personalausgaben ohne die Einschränkung des § 9 Abs. 2 Halbsatz 2 LWaldGDVO zu ersetzen. - VG Neustadt, 23.06.2006 - 4 K 466/06
Rückwirkende Regelung über Personalkostenerstattung für kommunale Revierförster …
Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße teilte die Auffassung der Klägerin und verpflichtete den Beklagten mit Urteil vom 5. Dezember 2002 (Az. 4 K 1429/02.NW) zur Zahlung von weiteren 14.706,42,-- EUR an die Klägerin.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird verwiesen auf die Schriftsätze der Beteiligten, die Verwaltungsakten und die beigezogene Gerichtsakte 4 K 1429/02.NW.